Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV

Punkt 80 der 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011

Der Bundesrat möge anstelle der Empfehlungen der Ausschüsse zu der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen: