Antrag der Länder Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV

Punkt 75 der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen: