Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe - COM (2011) 897 final; Ratsdok. 18960/11

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Eine offene

Ausschreibung unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung und anderen vergaberechtlichen Aspekten würde dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz ebenfalls kommerzialisiert würde. Im Ergebnis würde dies massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes in Frage gestellt.

Es wird daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Rettungsdienst in den Ausnahmekatalog des Artikels 8 Absatz 5 der vorgeschlagenen Richtlinie aufgenommen wird.