Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 KOM (2011) 928 endg.; Ratsdok. 5089/12

Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 13.03.12

Die Vorlage wurde ebenfalls von der Bundesregierung am 10. Januar 2012 gemäß § 2 EUZBLG übermittelt.

Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.

Brüssel, den 17.1.2012
SG-Greffe(2012) D/ 778

Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D - 10117 Berlin

Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Betreff: COM (2011) 928 final,
21.12.2011

Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.

Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

Für die Generalsekretärin
Jordi AYET Puigarnau
Direktor

Europäische Kommission, B-1049 Brüssel Telefon: (32-2) 299 11 11.