Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2006

Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 29. November 2006
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates

Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass ich auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt habe, bei Kap. 1710 Tit. 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 14.500 T€ zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Durch einen nicht abzuschätzenden Anstieg der Empfängerzahlen ist es zu höheren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gekommen.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller