Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
(EVZ-StiftG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 70. Sitzung am 30. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/3634 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, die LINKE. und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ-StiftG) - Drucksache 016/3270 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 29.12.06 Initiativgesetz des Bundestages