Beschluss des Bundesrates
Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2008 (Alterssicherungsbericht 2008) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2008 und zum Alterssicherungsbericht 2008

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat stellt fest, dass gezielte Maßnahmen zur Gewährleistung der sozialen Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung detaillierte Informationen zum erreichten Stand voraussetzen. Der ergänzend zum Rentenversicherungsbericht vorzulegende Alterssicherungsbericht bietet hierfür grundsätzlich eine geeignete Grundlage. Um den Informationsstand weiter zu verbessern, wird die Bundesregierung gebeten, den nächsten Rentenversicherungsbericht, danach den jeweiligen Alterssicherungsbericht, um folgende Informationen zu ergänzen:

Ein Großteil dieser Daten dürfte bereits an den verschiedensten Stellen vorliegen.

Sollten zusätzliche Erhebungen erforderlich sein, sollte der Verzicht auf nicht mehr erforderliche Datenerhebungen geprüft werden.