Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/10875 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes - Drucksache 016/10552 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nr. 2 werden in § 3b Abs. 2 Satz 2 die Wörter "fünf Millionen Euro" durch die Wörter "vier Millionen Euro" ersetzt.