Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu dem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Madagaskar (KOM (2007) 0428 - C6-0064/2007 - 2007/0006(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Vorschlag der Kommission Änderungen des Parlaments
Abänderung 1
Erwägung 2 a (neu)
(2a) Das Europäische Parlament muss besser informiert werden. Die Kommission sollte hierzu die Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 9 des Abkommens genannten Gemischten Ausschusses übermitteln.
Abänderung 3
Artikel 3 a (neu)
Artikel 3a
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls genannten mehrjährigen sektoralen Programms.
Abänderung 4
Artikel 3 b (neu)
Artikel 3 b
Im letzten Jahr der Gültigkeit des Protokolls und vor Abschluss eines neuen Abkommens zur Verlängerung des Protokolls legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung des Abkommens und die Bedingungen vor, unter denen dieses Abkommen durchgeführt wurde.
Abänderung 5
Artikel 3 c (neu)
Artikel 3 c
Auf der Grundlage des Berichts gemäß Artikel 3b und nach Konsultation des Europäischen Parlaments erteilt der Rat der Kommission gegebenenfalls ein Mandat für die Verhandlungen im Hinblick auf die Annahme eines neuen Protokolls.
Abänderung 6
Artikel 3 d (neu)
Artikel 3 d
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament die Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 9 des Abkommens genannten Gemischten Ausschusses.