Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt, dass im Interesse der Portabilität von Wertguthaben auch die Möglichkeit einer Übertragung auf die gesetzliche Rentenversicherung eröffnet werden soll.

Im Hinblick auf die in Abhängigkeit von der festgesetzten Wertgrenze zunächst zu erwartenden geringen Fallzahlen von Übertragungen auf die Rentenversicherung erscheint eine Ansiedlung der Zuständigkeit ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für einen befristeten Übergangszeitraum - wie auch vom Bundesrat gefordert - sinnvoll.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung jedoch auf, die weitere Entwicklung zu den von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwalteten Wertguthaben zu beobachten und die im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung gefundene Kompetenzverteilung zwischen Regionalträgern und Bundesträgern zu beachten.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Ausführung der Gesetze grundsätzlich Ländersache ist und es den Ländern obliegt, Aufgaben den Landesbehörden zuzuweisen.