Beschluss des Bundesrates
Dritter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Dritten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung dargestellten Fakten und Zahlen eine gute Grundlage für die dringend anzugehende Weiterentwicklung und Neuordnung der Finanzierung der Pflegeversicherung bieten.

Entgegen den Aussagen des Berichts ist der Bundesrat der Auffassung, dass weitere Reformschritte zur Stabilisierung der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung dringend erforderlich sind. Die Grundlagen des notwendigen Reformprozesses sind insbesondere: