Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 so umzusetzen, dass in der Sozialen Pflegeversicherung eine Entlastung von Erziehenden und keine Belastung von Kinderlosen erfolgt. Außerdem muss der individuellen Erziehungsleistung angemessen Rechnung getragen werden und eine Differenzierung nach der Zahl der Kinder erfolgen.