Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (2007/2002(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich das internationale Umfeld seit 2000 durch das Auftreten globaler Herausforderungen wie menschliche Sicherheit und Migration, Klimawandel und Wüstenbildung, nachhaltige Bewirtschaftung öffentlicher Güter, die Bekämpfung von Armut und Pandemien, die Gründung der AU und die EU-Erweiterung stark verändert hat,

B. in der Erwägung, dass anlässlich des 5. Ministertreffens der afrikanischen Troika und der Troika der Europäischen Union am 2. Dezember 2005 in Bamako die afrikanische Seite die EU-Strategie für Afrika 2005 begrüßte und beide Seiten beschlossen, sie in eine gemeinsame Strategie Afrika-EU umzuwandeln, die die Bedürfnisse und Hoffnungen ihrer Völker widerspiegelt, und einen Aktionsplan für ihre Umsetzung zu entwickeln,

C. in der Erwägung, dass in dem oben erwähnten Arbeitspapier über eine gemeinsame Vision für eine Strategie der AU und der Europäischen Union16 der Exekutivrat der AU feststellt, dass "es klar sein sollte, dass das Ziel einer gemeinsamen Strategie nicht die Bestätigung der bestehenden EU-Strategie für Afrika sein kann, sondern die Entwicklung einer neuen gemeinsamen Strategie, die die gegenseitigen Hoffnungen beider Seiten widerspiegeln kann,

D. in der Erwägung, dass der Zweck der gemeinsamen Strategie deshalb darin bestehen sollte, eine gemeinsame politische Perspektive und praktische Konzepte für die künftige Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika zu entwickeln, und zwar auf der Grundlage gegenseitigen Respekts, gemeinsamer Interessen und Werte und des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit,

E. in der Erwägung, dass die Bereitschaft auf beiden Seiten, die gemeinsame Partnerschaft neu zu definieren, offenbar auf die zunehmende Erkenntnis zurückzuführen ist, dass Afrika bzw. die Europäische Union nicht mehr zwangsläufig der ausschließliche bevorzugte Partner der Europäischen Union bzw. Afrikas ist,

F. in der Erwägung, dass der vorgenannte gemeinsame Fortschrittsbericht über die Umsetzung der EU-Strategie für Afrika nicht auf der Grundlage einer unabhängigen externen Bewertung ausgearbeitet wurde,

G. in der Erwägung, dass Afrika der ärmste Kontinent der Welt ist und der einzige, auf dem die Armut in den letzten 25 Jahren zugenommen hat,

H. in der Erwägung, dass die Unterzeichner des vorgenannten Aktionsplans, der anlässlich des afrikanischeuropäischen Gipfels von Kairo vom 3.-4. April 2000 ausgearbeitet wurde, "die inakzeptable Tatsache bedauern, dass über die Hälfte aller Afrikaner in absoluter Armut leben, und beschließen, die Bekämpfung der Armut zu intensivieren", wobei die primäre Verantwortung für die Armutslinderung im jeweiligen Land liegt, dies aber nicht die Bedeutung der internationalen Dimension im Kampf gegen die Armut schmälert,

I. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament 2006 eine Adhoc-Delegation für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament und das Panafrikanische Parlament 2007 einen Adhoc-Ausschuss für die Beziehungen zum Europäischen Parlament geschaffen hat,

J. in der Erwägung, dass die Parlamente in beiden Unionen als Hauptakteure im Entwicklungsprozess aktiv an Strategien und Aktionsplänen beteiligt sein sollten, die die von ihnen vertretene Bevölkerung betreffen,

K. in der Erwägung, dass die meisten afrikanischen Länder Mitglieder der AKP-Gruppe und Unterzeichner des Abkommens von Cotonou sind,

L. in der Erwägung, dass Afrika nachdrücklich fordert, als Einheit behandelt zu werden und bei seinem panafrikanischen Integrationsprozess einschließlich Nordafrika, der südlich der Sahara gelegenen Länder und Südafrika unterstützt zu werden, und dass die AU ihr eigenes strategisches Programm für die Entwicklung Afrikas entwickelt hat,

M. in der Erwägung, dass sich die Regierungen auf dem Weltgipfeltreffen für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg darauf geeinigt haben, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung auf einer vernünftigen Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik, auf demokratischen, auf die Bedürfnisse aller Menschen gerichteten Institutionen, auf den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit, auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, auf der Gleichstellung der Geschlechter und auf der Schaffung eines günstigen Investitionsklimas beruhen sollte,

N. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, bei der gemeinsamen Strategie einen ganzheitlichen Ansatz für die Menschenrechte unter Einbeziehung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte zu verfolgen,

O. in der Erwägung, dass die Einrichtungen der AU relativ neu sind und noch nicht dasselbe Maß an Integration, Organisation und Effizienz aufweisen wie die Organe der Europäischen Union,

P. in der Erwägung, dass Wirksamkeit und gegenseitige Rechenschaftspflicht kalkulierbare langfristige Finanzmittel, klar festgelegte Fristen und die Erfüllung von Verpflichtungen auf beiden Seiten voraussetzen,

Q. in der Erwägung, dass allzu häufig nationale Exekutiven und Entwicklungspartner sich nur untereinander Rechenschaft ablegen, sodass jegliche Form der Billigung von internationalen Abkommen durch das Parlament (sowie die Konsultation der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden) umgangen wird,

R. in der Erwägung, dass der historische Beitrag Afrikas zu den Gründen des Klimawandels nicht nennenswert ist, während Afrika als Kontinent von dessen Folgen äußerst stark in Mitleidenschaft gezogen werden wird; in Erwägung der Prognosen der IPCC, wonach zwischen 75 und 250 Millionen Menschen in Afrika unter einer Zunahme des Wasserstresses bis 2020 leiden werden und in einigen Ländern der im Beregnungsanbau erzielte Ertrag im gleichen Zeitraum um 50% zurückgehen wird,

S. in der Erwägung, dass der Raubbau an Rohstoffen in Afrika die Eindämmung der Armut und die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele ernsthaft in Frage stellt,

T. in der Erwägung, dass Afrika eine breite Palette von Ökosystemleistungen für die Welt erbringt, zu denen auch die Lagerung von Kohlendioxid in seinen tropischen Regenwäldern gehört, ohne dass es hierfür eine angemessene Entschädigung erhält, Prozess, Struktur und Grundsätze der gemeinsamen Strategie

Gemeinsame Grundsätze und Perspektive

Frieden und Sicherheit

Investitionen in Menschen

Durchführung und Überwachung