Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 016/10689 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes - Drucksache 016/9415 - unverändert angenommen.