Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat hält die Vereinfachung des Elterngeldverfahrens im Interesse der Eltern und der mit dem Vollzug befassten Länder für besonders dringlich.

Notwendig ist insbesondere eine Vereinfachung der Einkommensermittlung.

Der Bundesrat legte in seinem einstimmig beschlossenen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (BR-Drs. 225/08(B) HTML PDF vom 23. Mai 2008) entsprechende Vorschläge vor.

Auch der Bundesrechnungshof sprach in seinem Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO über die Wirkungsweise und Umsetzbarkeit der Regelungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz am 19. September 2008 die Empfehlung aus die Einkommensermittlung deutlich zu vereinfachen.

Die Bundesregierung kündigte in ihrem im Oktober 2008 gemäß § 25 BEEG zu erstattenden Bericht in Abstimmung mit den Ländern eine Prüfung von Vereinfachungsmöglichkeiten an.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Gesetzentwurfs des Bundesrats alle Vereinfachungsmöglichkeiten zu ergreifen und so schnell wie möglich umzusetzen.