Antrag der Länder Hamburg, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls

Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg, den 8. Dezember 2006
Zweite Bürgermeisterin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat die anliegende

zuzuleiten mit dem Antrag, die Entschließung zu fassen.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
B. Schnieber-Jastram

Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls

Vorbemerkung

Der Bundesrat hat am 19. Mai eine Entschließung für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls verabschiedet (Drs. 056/06 (PDF) ). Diese Entschließung hat den Willen aller Länder zum Ausdruck gebracht, die Früherkennungsuntersuchungen zu nutzen, um gesundheitliche Kindeswohlgefährdungen früher zu erkennen, das Untersuchungsspektrum um Merkmale von Kindesvernachlässigung und Gewalt zu erweitern und einen Datenaustausch zu ermöglichen, der es den Gesundheits- und Jugendbehörden der Länder und Kommunen ermöglicht, bei Eltern, die ihre Kinder nicht bei Früherkennungsuntersuchungen vorgestellt haben, nachfassen zu können. Dieses Ziel sollte u. a. dadurch erreicht werden, dass ein verbindliches Einladungswesen installiert wird.

Die an die Bundesregierung gerichtete Entschließung des Bundesrates ist mit erheblicher zeitlicher Verzögerung durch eine Stellungnahme der Bundesregierung vom 21. November 2006 (Drs. 864/06 (PDF) ) beantwortet worden. Diese Stellungnahme der Bundesregierung erfüllt nicht die Erwartungen der Länder, seitens des Bundes einen konstruktiven Beitrag zur Lösung des im Interesse des Kinderschutzes notwendigen Vorhabens zu leisten.

Auch wenn inzwischen eine Reihe von Ländern über diesen Bundesratsbeschluss hinaus die verpflichtende Teilnahme von Eltern an Früherkennungsuntersuchungen anstrebt, die Gegenstand eines entsprechenden Entschließungsantrages im Bundesrat (Drs. 823/06 (PDF) ) sind, stellt der Bundesrat fest, dass alle Länder unabhängig davon, ob sie für oder gegen die verpflichtende Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sind, folgende Ziele weiter verfolgen.

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bekräftigt die Forderungen

seiner Entschließung für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls (Drs. 056/06 (PDF) ). Er fordert die Bundesregierung erneut und dringlich auf, den dort gestellten Forderungen nachzukommen.