Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
(Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 186. Sitzung am 12. November 2008 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) - Drucksachen 016/7076, 016/7440, 016/10850 - die beigefügte Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/10850 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit den Regelungen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes wird der Eintritt berufserfahrener Personen in ein Beamtenverhältnis des Bundes erheblich erleichtert.

Im Gegensatz dazu ist ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis vor Erreichen der Altersgrenze zwar rechtlich möglich, aber unverändert mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden und scheidet deshalb in der Praxis als Möglichkeit oft aus. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten verlieren bei einer Entlassung ihre Versorgungsansprüche und werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Gegensatz dazu verfügen die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes sowohl über Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch über solche aus der Zusatzversorgung. Diese sind wie die betrieblichen Altersversorgungen der Privatwirtschaft inzwischen schon nach kurzer Zeit unverfallbar. Tarifbeschäftigte können deshalb ohne Nachteile hinsichtlich ihrer Versorgung den Arbeitgeber wechseln, während das geltende Beamtenversorgungsrecht diese Möglichkeit nicht eröffnet. Damit ist der Beamtenstatus nicht attraktiv genug für Personen, die ihre berufliche Mobilität aus unterschiedlichen Gründen nicht verlieren wollen. Deshalb sollen Anwartschaften auf Beamtenversorgung grundsätzlich in gleicher Weise geschützt werden wie Betriebsrentenanwartschaften der Tarifbeschäftigten. Zu diesem Zweck soll die Mitnahmefähigkeit der Bundesbeamtenversorgung gewährleistet werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bis zum 31. Januar 2009 zur Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften ein Regelungskonzept vorzulegen, das Gegenstand einer Sachverständigenanhörung sein kann, um die gesetzliche Regelung noch in dieser Wahlperiode zu ermöglichen.