Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls - Antrag der Länder Hamburg, Sachsen-Anhalt -

Punkt 78 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006

Der Bundesrat möge beschließen:

1. Zur Vorbemerkung

Die Vorbemerkung ist wie folgt zu ändern:

2. Zu Abschnitt I. Nr. 1 Satz 1

In Abschnitt I. Nr. 1 Satz 1 sind nach dem Wort "kann" die Wörter "- mit dem Ziel einer vollständigen Teilnahme -" einzufügen.

3. Zu Abschnitt II. Satz 2

In Abschnitt II. Satz 2 sind nach dem Wort "auf," die Wörter "mit einer für die Länder gestaltungsoffenen bundesrechtlichen Regelung" einzufügen.

4. Zu Abschnitt A.

5. Zu Abschnitt B.

In Abschnitt B. Abs. 1 sind die Wörter "die dafür zuständige Stelle im Öffentlichen Gesundheitsdienst" durch die Wörter "den Öffentlichen Gesundheitsdienst beziehungsweise die dafür zuständigen Stellen in den Ländern" zu ersetzen.

Begründung (nur für das Plenum):

Zu Nummer 1:

In den nachfolgenden Ausführungen und Forderungen werden die Ziele und Maßnahmen konkretisiert. Der Rekurs auf die allgemeinen Formulierungen der Drucksache 056/06 (PDF) ist hier nicht erforderlich.

Zu Nummer 2:

Auch Maßnahmen zur Steigerung der freiwilligen Inanspruchnahme sollen mit dem Ziel einer vollständigen Teilnahme und nicht nur mit dem Ziel einer Steigerung der Teilnahme verfolgt werden.

Zu Nummer 3:

Im Interesse eines raschen Handelns zum Kindeswohl sind gegenwärtig einige Länder bestrebt, vorab auf Landesebene geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen zu steigern. Im Hinblick darauf ist es wichtig, eine spätere Lösung auf Bundesebene bereits jetzt so zu gestalten, dass sie mit den vorhandenen Strukturen auf Länderebene nicht im Widerspruch steht.

Zu Nummer 4 und 5:

Es ist zu beachten, dass die relevanten Einrichtungen der Länder - zum Beispiel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Jugendhilfe - unterschiedlich organisiert sind beziehungsweise unterschiedliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen bestehen. Um dies zu berücksichtigen, sollte es den Ländern offen gestellt sein, ob die Daten über die Nichtteilnahme an Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder an andere, dafür geeignete und zuständige Stellen weitergeleitet werden.