Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
(Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)

Punkt 13 der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Ergänzung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vorzulegen, um die Benachteiligung von Bundesbeamtinnen und -beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten in eingetragener Lebenspartnerschaft gegenüber ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen zu beenden.

Das Gesetz in seiner vorliegenden Form schreibt fest, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften weiterhin von Leistungen ausgeschlossen sind, die für Ehepaare selbstverständlich bestehen. Das betrifft insbesondere die Hinterbliebenenversorgung, die Beihilfe im Krankheits- oder Pflegefall und den Familienzuschlag. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Die Situation von Lebenspartnern und Eheleuten ist vergleichbar, da sie in gleicher Weise füreinander Verantwortung übernehmen und einander zu Unterhalt verpflichtet sind.

Auf Länderseite wurde die beamtenrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe bereits in drei Ländern vollzogen, in anderen Ländern besteht Konsens, die landesrechtlichen Regelungen in dieser Hinsicht zu ändern.

Eine Fortsetzung der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe im öffentlichen Dienstrecht des Bundes steht aber nicht nur im Kontrast zu der Entwicklung in den Ländern, sondern auch zu der bereits erfolgten Gleichstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung und ist daher nicht nachvollziehbar.