Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu Iran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Situation in der Islamischen Republik Iran in Bezug auf die Ausübung der bürgerlichen Rechte und der politischen Freiheiten in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich Iran verpflichtet hat, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der diversen einschlägigen internationalen Instrumente zu fördern und zu schützen,

B. in der Erwägung, dass die Zahl der Hinrichtungen in Iran, auch von Minderjährigen und Homosexuellen, die oft öffentlich sind und durch Erhängen oder Steinigung vollstreckt werden, dramatisch zugenommen hat, wodurch die Zahl der dokumentierten Hinrichtungen seit Anfang 2007 auf mindestens 2441 gestiegen ist, eine Zahl, welche die 2006 verzeichneten 177 Hinrichtungen überschreitet,

C. in der Erwägung, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer 62. Tagung über eine Resolution abstimmen wird, in der ein weltweites Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe als erster Schritt zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe gefordert wird,

D. in der Erwägung, dass vor kurzem zum ersten Mal Journalisten (Adnan Hassanpour und Abdolvahed Botimar) zum Tode verurteilt wurden,

E. in der Erwägung, das Folter und Misshandlung von Gefangenen, Einzelhaft, geheime Inhaftierung, die Anwendung grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Straffreiheit für Vertreter des Staates nach wie vor weit verbreitet sind,

F. in der Erwägung, dass eine wachsende Zahl von Intellektuellen inhaftiert wird, sowie in der Erwägung, dass die Welle der Repressionen jüngst auf Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit ausgeweitet wurde, die der schwersten Vergehen, nämlich der Zusammenarbeit mit ausländischen Mächten oder der Spionage, beschuldigt werden,

G. in der Erwägung, dass mehrere Aktivisten der Bewegung für die Rechte der Frau wegen ihrer Teilnahme an der Kampagne "Eine Million Unterschriften", deren Ziel die Aufhebung frauenfeindlicher Rechtsvorschriften ist, und die dem nationalen Parlament (Majlis) vorgelegt werden soll, strafrechtlich verfolgt werden bzw. wurden,

H. in der Erwägung, dass Iran immer noch nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist,

I. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane im Juni 2007 in Teheran gegen zwei Studentenorganisationen scharf durchgegriffen und mehrere Festnahmen durchgeführt haben, obwohl einige Studenten anschließend gegen Kaution freigelassen wurden; in der Erwägung, dass darüber hinaus die Vereinigung ehemaliger Studierender (Alumni-Verband) Irans aufgelöst wurde, was gegen das iranische Recht und gegen die internationalen Menschenrechtsstandards über die Vereinigungsfreiheit verstößt,

J. in der Erwägung, dass nach der Einführung von Verfahrensleitlinien für die Veröffentlichung durch das Ministerium für Kultur und islamische Führung eine verstärkte Zensur eingetreten ist, Journalisten zunehmend belästigt und inhaftiert werden, während gleichzeitig Medienorgane regelmäßig von den Organen des Staates geschlossen werden;

K. in der Erwägung, dass die Repressionen gegen die Gewerkschaften mit der Festnahme ihrer bekannten Spitzenvertreter wie Manour Osanlou, Vorsitzender der Gewerkschaft der Busbetriebe Teheran und Umgebung, und seines Stellvertreters Ebrahim Madadi, sowie von Mahmoud Salehi, ehemaliger Vorsitzender der Bäckergewerkschaft, zugenommen haben,

L. in der Erwägung, dass Minderheiten wegen ihres religiösen oder ethnischen Hintergrunds zunehmend diskriminiert und belästigt werden, insbesondere in den Grenzregionen (Kurdistan, Khuzestan, Sistan-Balutschistan, Aserbaidschan), einschließlich der fortdauernden Inhaftierung und der Verurteilung einiger ihrer Mitglieder zum Tode,

M. in der Erwägung, dass Mitglieder der religiösen Gemeinschaft der Bahai ihren Glauben nicht ausüben dürfen, ernsthaft verfolgt werden und ihnen nahezu all ihre Bürgerrechte entzogen werden (d.h. Eigentumsrechte, Zugang zu höherer Bildung) und ihre religiösen Stätten mutwillig zerstört werden,

N. in der Erwägung, dass iranischen Asylbewerbern, die durch Drittländer nach Iran zurückgeschickt wurden, ernsthaft Verfolgung droht, wie der jüngste Fall Rasool Ali Mezrea, Mitglied der Befreiungsorganisation der Ahwazi, zeigt, dem die Todesstrafe droht, nachdem er trotz seines Status als anerkannter UNHCR-Flüchtling von Syrien zur Rückkehr gezwungen wurde,