Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/10913 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Drucksachen 016/10528, 016/10695 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert: