Der Deutsche Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am 27. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/11070 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - Drucksache 016/10145 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. In Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird in § 2 Abs. 1 Nr. 1 das Wort "während" durch das Wort "bei" ersetzt.
- 2. In Nummer 3 wird die Überschrift des § 3 wie folgt gefasst:
"Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen".
- 3. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
- a) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- "a) Die Überschrift des § 4 wird wie folgt gefasst:
"Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen"."
- "a) Die Überschrift des § 4 wird wie folgt gefasst:
- b) Die bisherigen Buchstaben a bis d werden die Buchstaben b bis e.
- a) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- 4. Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
- c) In § 5 Abs. 3 wird die Angabe "Absatz 2" durch die Wörter "Absatz 1 Satz 2" ersetzt."
- b) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
- 5. In Nummer 8 werden in § 7 Abs. 2 Nr. 2 die Wörter "vorherige ausdrückliche" gestrichen.
- 6. In Nummer 12 (Anhang zu § 3 Abs. 3) werden in Nummer 6 die Wörter "etwas Fehlerhaftes" durch die Wörter "eine fehlerhafte Ausführung der Ware oder Dienstleistung" ersetzt.