Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.