Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, den 17. Dezember 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Hessische Landesregierung hat beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung des dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallenden


beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes zu beantragen.
Ich bitte Sie, die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 12. Februar 2010 herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch