Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1225 Titel 632 01 -Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - bis zur Höhe von 12,61 Mio Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 22. Dezember 2009
Steffen Kampeter

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1225 Titel 632 01 eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 12,61 Mio. € zu leisten.

BMVBS hat die Einwilligung in eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 20 Mio. € beantragt. Bis zum 15. Dezember 2009 (Buchungsstand HKR-Verfahren) wurden davon im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung bereits 7,39 Mio. € verausgabt. Daher konnte die Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln nur in Höhe von 12,61 Mio. € erteilt werden. Bei rechtzeitiger Antragstellung hätte das Bundesministerium der Finanzen die Einwilligung über den gesamten beantragten Betrag erteilt.

Die höheren Ausgaben sind Folge der deutlichen Verschlechterung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz.

Entgegen der Bedarfsschätzung des Ressorts, die der Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 120 Mio. € vom 12. Oktober 2009 zugrunde lag ist der Mittelabruf der Länder weiter gestiegen. Die aktuelle Prognose berücksichtigt dass vier Länder im Dezember noch keine Mittel und drei weitere Länder bisher geringere Beträge als im Durchschnitt der letzten Monate abgerufen haben.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter