Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz - bis zur Höhe von 17.000 T Euro Bundesministerium der Finanzen

Staatssekretär Berlin, den 22. Dezember 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1710 Titel 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 17.000 T€ zu leisten.

Der Mehrbedarf beruht auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz.


Mit freundlichen Grüßen
DrWalther Otremba