Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften

I.

Der Bundesrat stellt fest, dass der zusätzliche Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft weiterhin notwendig und mitentscheidend für den Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe ist.

Der Bundesrat stellt weiter fest, dass die Umsetzung der Verordnung (EWG) 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit, die in Deutschland seit dem 1. Juli 2005 für die Saisonarbeitskräfte aus Polen angewendet wird, erhebliche Probleme bereitet und zu unlösbaren Schwierigkeiten für die landwirtschaftlichen Unternehmen führt.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass durch diese Regelung für die landwirtschaftlichen Betriebe ein nicht zumutbarer Aufwand für Anträge, Nachweise, Kontrollen und Bürokratie sowie enorme Kostensteigerungen entstehen.

Die VO (EWG) 1408/71 sieht in Artikel 17 die Möglichkeit vor, dass Ausnahmen und Sonderabsprachen zwischen den Mitgliedstaaten möglich sind.

Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, die Verhandlungen mit der polnischen Regierung mit dem Ziel fortzuführen, für Saisonarbeitskräfte aus diesem Land im polnischen Sozialversicherungsrecht eine Regelung für geringfügig Beschäftigte, angelehnt an die in Deutschland geltenden Bestimmungen, einzuführen.

II.

Die Bundesregierung hat am 20. Dezember 2005 eine Eckpunkteregelung veröffentlicht, gemäß der zukünftig je Betrieb nur noch maximal 90 Prozent der Zulassungen mittel- und osteuropäischer Saisonarbeitskräfte des Jahres 2005 bewilligt werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in die neue Eckpunkteregelung für die Jahre 2006 und 2007 zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte eine Härtefallregelung mit Öffnungsklausel aufzunehmen. Mit dieser Öffnungsklausel sollen bei besonderen betrieblichen Konstellationen, wie z.B. einer Ausdehnung der Anbauflächen, einer Intensivierung der Produktion oder einer Betriebsumstellung, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft Härten für die Betriebe vermieden werden.