Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Weiterbehandlung der Stellungnahme des Parlaments zum Umweltschutz: Strafrechtliche Verfolgung, Straftatbestände und Sanktionen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Oktober 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. September 2005 festgestellt hat, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber Maßnahmen in Bezug auf das Strafrecht der Mitgliedstaaten ergreifen darf, die seiner Meinung nach erforderlich sind, um die volle Wirksamkeit der von ihm zum Schutz der Umwelt erlassenen Rechtsnormen zu gewährleisten,

B. in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Auffassung ist, dass die Artikel 135 und 280 Absatz 4 des EG-Vertrags einer Harmonisierung des Strafrechts zum Zwecke der Durchführung der Umweltpolitik nicht entgegenstehen,

C. in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Auffassung ist, dass "der Rahmenbeschluss dadurch, dass er in die nach Artikel 175 des EG-Vertrags der Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten eingreift, aufgrund seiner Unteilbarkeit in seiner Gesamtheit gegen Artikel 47 des EU-Vertrags verstößt",

D. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung über die Folgen des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2005 festgestellt hat, dass die zur wirksamen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen strafrechtlichen Bestimmungen unter den EG-Vertrag fallen,

E. in der Erwägung, dass der Standpunkt des Gerichtshofs in seiner durch die Kommission ausgelegten Fassung insofern zu begrüßen ist, als er die Position bestätigt, die das Europäische Parlament bereits in seiner Entschließung vom 3. September 2003 zu den Rechtsgrundlagen und der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts7 angenommen hatte,


1 ABl. C 180 vom 26.6.2001, S. 238.
2 ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 119.
3 ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 132.
4 ABl. C 315 vom 10.12.2005, S. 2.
5 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
6 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0260.
7 ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 224.