Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatangehörigen in die Europäische Union

Punkt 31 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 2 und 4 der BR-Drucksache 909/1/05 die folgende Ziffer beschließen:

Der Bundesrat stellt fest, dass die Förderung der Integration Aufgabe der Mitgliedstaaten ist und eine Gemeinschaftskompetenz nicht besteht. Die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen können demnach überwiegend nur Maßnahmen auf nationaler Ebene im Rahmen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit sein. Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seine Stellungnahme vom 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 352/05(Beschluss) PDF ). Danach verstößt die Einrichtung des Integrationsfonds gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.