Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08

Punkt 43 der 854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 5 und 6 in BR-Drucksache 916/1/08 die folgenden Ziffern beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die ursprüngliche Fassung der Ziffer 5 macht nicht ausreichend deutlich, dass die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht nur für diejenigen gewerblichen Nutzer gelten sollte, die als professionelle Nutzer der Produkte eine hohe Sachkenntnis aufweisen, und insofern eine Auszeichnung überflüssig wäre. Mit der Neuformulierung soll dies klarer dargestellt werden.

In Ziffer 6 soll mit der Neuformulierung verdeutlicht werden, dass die Festlegung der unter den Richtlinienvorschlag fallenden Produktpalette, die sich aus den entsprechenden Durchführungsmaßnahmen ergeben wird, nur für Produkte mit signifikanter Einsparung an Energie oder anderer Ressourcen für den Endverbraucher erfolgen sollte. Die bisher in Artikel 11 Absatz 2 vorgesehenen Kriterien berücksichtigen dies nicht. Dort wird das erhebliche Einsparpotential nur nach "neuesten verfügbaren Angaben" und "in Anbetracht der auf dem Gemeinschaftsmarkt platzierten Mengen" bewertet, was zu einer unverhältnismäßigen Ausweitung der Produktpalette führen könnte.