Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5466 - vom 16. Dezember 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. November 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Inter American Press Association (IAPA) besorgt über eine Reihe von Maßnahmen und Erklärungen der nicaraguanischen Regierung geäußert hat, mit denen die Pressefreiheit in diesem Land unterdrückt wird,

B. in der Erwägung, dass es nach Artikel 47 der Nicaraguanischen Verfassung, der 1995 eingeführt wurde, untersagt ist, sich für das Amt des Präsidenten unmittelbar zur Wiederwahl zu stellen und dass Präsident Ortega auf illegale Weise versucht, diese Bestimmung zu umgehen, um für eine zweite Amtszeit bei den Wahlen 2011 kandidieren zu können,

C. in der Erwägung, dass ausschließlich das Gesetzgebungsorgan, in dem die derzeitige Regierungspartei Sandinistische Nationale Befreiungsfront (FSLN) nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit hat, eine Verfassungsreform verkünden darf,

D. unter Hinweis darauf, dass der Nicaraguanische Oberste Gerichtshof am 19. Oktober in der Nacht in Abwesenheit von drei der sechs ihm angehörenden Richter, die nicht eingeladen und die durch drei regierungsnahe Richter ersetzt wurden, zusammengetreten ist und den Artikel 147 der Verfassung einstimmig für nicht durchsetzbar erklärt hat,

E. in der Erwägung, dass alle in der Nationalversammlung vertretenen politischen Parteien der Opposition sowie zahlreiche Vereinigungen der Zivilgesellschaft, Rechtsanwälte und nichtstaatliche Organisationen diese gerichtliche Erklärung als rechtswidrig zurückgewiesen und daraufhin eine Zusammenarbeit vereinbart haben, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua zu schützen,

F. unter Hinweis darauf, dass die gerichtliche Erklärung alsbald von den Mitgliedstaaten der Bolivarianischen Allianz für die Völker unseres Amerika (ALBA) begrüßt wurde,

G. in der Erwägung, dass während eines Besuchs in Nicaragua eine Delegation der Liberalen Internationalen bedroht und beschimpft wurde und dass ihr Vorsitzender, das Mitglied des Europäischen Parlaments Johannes Cornelis van Baalen, von den sandinistischen Behörden sogar mit der Ausweisung aus Nicaragua bedroht und zur unerwünschten Person erklärt wurde,

H. in der Erwägung, dass die Demokratie in Nicaragua gelitten hat, seit es mutmaßlich zu Fälschungen bei den Kommunalwahlen 2008 gekommen ist und Menschenrechtsorganisationen und deren Mitglieder, Journalisten und Medienvertreter Angriffen und Anfeindungen durch Personen, politische Kräfte oder Organisationen, die in Verbindung zur Staatsmacht stehen, ausgesetzt waren,

I. in der Erwägung, dass die Entwicklung und die Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ebenso wie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten fester Bestandteil der Außenpolitik der Europäischen Union sein müssen,

J. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Partner, wenn sie Vereinbarungen mit Drittstaaten abschließen, die eine Menschenrechtsklausel enthalten, die Verantwortung dafür übernehmen, dafür Sorge zu tragen, dass internationale Menschenrechtsstandards beachtet werden, und dass diese Klauseln auf Gegenseitigkeit beruhen,

K. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Verwendung von Finanzmitteln, die Nicaragua für Entwicklungsprojekte bereitgestellt wurden, stärker überwachen sollte, damit diese Gelder nicht in die Hände der Sandinisten fallen,

L. in der Erwägung, dass sich die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und mehrere nichtstaatliche nicaraguanische Organisationen besorgt über den Mangel an Transparenz der letzten Wahlen geäußert haben,