Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderung zuzustimmen und die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage
Änderung und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung

A
Änderung

Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 4 - neu - (§ 14, § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b, Nr. 4 - neu -, § 28a Abs. 3 - neu -)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung

Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das ist rd. 1,5 % der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.

Die Beschränkung der Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel.

Diese Änderung ist angesichts der weiterhin drohenden Quotenüberlieferung zur Stabilisierung des Marktes und der Milcherzeugerpreise dringend erforderlich.

Soweit im Übrigen Änderungen des § 14 vorgenommen werden, handelt es sich um redaktionelle und klarstellende Änderungen. Die Änderungen der §§ 19 und 28a sind notwendige Folgeänderungen.

B
Entschließung