Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Punkt 2 der 852. Sitzung des Bundesrates am 5. Dezember 2008

Der Bundesrat möge beschließen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund zu verlangen:

Begründung

Im Sinne der Chancengleichheit in der Bildung und eines wirksamen Beitrags gegen Kinderarmut sollte das Schulbedarfspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche von der ersten Klasse bis zum Abitur gelten. Dieser Ansatz ist auch in der Anhörung im Deutschen Bundestag am 24. November 2008 einhellig von allen Sachverständigen begrüßt worden.