Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Ministerpräsident Saarbrücken, den 13. Dezember 2007
des Saarlandes

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

die saarländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 20. November 2007 beschlossen dem Bundesrat die anliegende


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gem. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Peter Müller

Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz vorgenommenen Änderungen bei der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (§ 27a SGB V) zurückzunehmen und den alten Rechtszustand herzustellen.

Begründung

Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. 11. 2003 (BGBl. I S. 2190) hat mit Wirkung vom 1. 1. 2004 die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt, und zwar durch eine Begrenzung der Zahl der Maßnahmen auf drei Mal (§ 27a Abs. 1 Nr. 2 SGB V), die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren, die Einführung einer oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie durch die Einführung einer 50-%-igen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten (§ 27a Abs. 3 SGB V).

Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Maßnahmen deutlich gesunken ist; der Grad des Rückganges wird in der Fachöffentlichkeit unterschiedlich dargestellt, dürfte im Allgemeinen aber rund die Hälfte gegenüber dem früher gegoltenen Rechtszustand betragen.

Die ungewollte Kinderlosigkeit und damit verbunden die Inanspruchnahme der GKV für Leistungen der künstlichen Befruchtung muss unter mehreren Aspekten gesehen werden. Ungewollte Kinderlosigkeit wird oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen, der oftmals einen erheblichen psychischen und physischen Leidensdruck zur Folge hat. Deutschland ist darüber hinaus in einer demographischen Falle, die es erfordert, alle Maßnahmen zu fördern, um der zusehenden Vergreisung und dem damit einhergehenden Druck auf die Steuer- und Sozialabgabensysteme entgegenzuwirken.

Familienpolitik beginnt nicht nur bei der Frage von Erziehungsgeld, Kinderkrippen und Kindergärten; Familienpolitik muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht ob ein Kind zur Welt kommen darf. Dieser integrierte Ansatz ist durch das GMG teilweise zerstört worden.

Im Interesse der betroffenen Paare ist daher der alte Rechtszustand wieder herzustellen.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich ein SGB-V-Änderungsgesetz im verlangten Sinne vorzulegen.