Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen Punkt 33 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Nr. 3 wird gestrichen.

Begründung

Eine Verschärfung der Firmenwagenbesteuerung wäre mittelstandsfeindlich, denn sie würde zu einer zusätzlichen Belastung von Handwerkern, Gewerbetreibenden, Handelsvertretern und Freiberuflern führen. Zum einen würde vor allem bei kleineren Familienunternehmen die Steuerbelastung steigen, denn bei diesen Unternehmen liegt die betriebliche Nutzung der Fahrzeuge in vielen Fällen unter 50 %. Zum anderen würden für diejenigen Unternehmer, die die Fahrzeuge zu über 50 % betrieblich nutzen, die Bürokratielasten aufgrund der geforderten Nachweispflichten weiter zunehmen. Mit einer Verschärfung der Firmenwagenbesteuerung würde zudem die Automobilindustrie im Absatz von Firmenwagen negativ getroffen. Der Absatz von Firmenwagen ist aber ein wesentliches wirtschaftliches Standbein der deutschen Automobilhersteller; jährlich entfallen ca. 30 % aller neu zugelassenen Fahrzeuge auf Firmenwagen.