Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg.; Ratsdok. 16933/06

830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 3, 4 und 8 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Empfehlung entspricht den Forderungen des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaft über ein europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (vgl. BR-Drucksache 851/05(B) HTML PDF ).

An diesen Forderungen ist vor dem Hintergrund des vorgelegten Richtlinienvorschlages zwingend festzuhalten.

Der Richtlinienvorschlag hat u. a. zur Folge, dass die Mitgliedstaaten die Eigentümer/Betreiber kritischer europäischer Infrastrukturen verpflichten müssen, Sicherheitspläne, die bestimmte Mindestangaben enthalten müssen, aufzustellen und Sicherheitsbeauftragte zu benennen, unabhängig davon welche Sicherheitsmaßnahmen bereits ergriffen wurden. Diese Regelungen sind abschließend in der Richtlinie vorgesehen und lassen keinerlei Spielraum bei der Umsetzung. Der Vorschlag ist damit nicht nur mit erheblichen Kosten, sondern auch erheblichem Aufwand für die Mitgliedstaaten und auch für die betroffenen Unternehmen verbunden. Es lässt sich keine Aussage darüber treffen, wie viele Unternehmen betroffen sein werden.

Es gibt in Deutschland bereits eine Reihe von Regularien, die die Ermittlung, Ausweisung und den Schutz von "kritischen Infrastrukturen" regeln. Zusammen mit den bestehenden sektorspezifischen Vorschriften zu diesem Bereich besteht in Deutschland ein hohes Schutzniveau.

Darüber hinausgehende, neue EU-weite Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen müssen von diesem vorhandenen Schutzniveau ausgehen, um zusätzliche Aktivitäten ohne Sicherheitsgewinn und Doppelregelungen zu vermeiden.