Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse KOM (2006) 822 endg.; Ratsdok. 16715/06

830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Agrarausschuss (A) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Für den Bereich des Weines ist weiterhin die Forderung nach einer eigenständigen Weinmarktordnung aufrechtzuerhalten. Anders als bei den meisten anderen Agrarprodukten enthält die EU-Weinmarktordnung [ derzeit Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ] spezifische Regeln für den Anbau der Reben, das Produktionspotenzial, die Herstellung der Weine, die oenologischen Verfahren, das Bezeichnungsrecht, die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und den Handel mit Drittländern. Mit vielfältigen Verordnungen der Kommission werden die Durchführungsbestimmungen für den Wein näher konkretisiert und das spezifische gemeinschaftliche Weinrecht ständig fortentwickelt. Diese spezifischen Regeln sind weitestgehend unmittelbar geltendes Recht.

Die Finanzierung von Maßnahmen nach der Weinmarktordnung erfolgt bisher außerhalb des Finanzrahmens der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Einbeziehung des Weinsektors in eine gemeinsame Marktordnung für alle Agrarerzeugnisse ist nicht geeignet, den Sektor zu stärken und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Der vertikale Regelungsansatz macht es notwendig, den Verwaltungsausschuss Wein mit einer Vielzahl weinbezogener Fragen zu befassen. Im Interesse einer effektiven Sacharbeit ist deshalb weiterhin die Betreuung des Rechtsbereichs durch Experten mit ausgewiesenem Weinsachverstand geboten. Ein allgemeiner Verwaltungsausschuss für alle Agrarmärkte mit Delegierten ohne spezifische Weinfachkenntnisse ist nicht geeignet, die Interessen der Weinwirtschaft wie bisher zu berücksichtigen.