Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 30. Dezember 2005
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen

mit Begründung und Vorblatt.

Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 88 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 - wird in Einnahmen und Ausgaben auf 5 016 750 000 Euro festgestellt.

§ 2

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2006 Kredite bis zur Höhe von

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2006 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen.

(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2004 und 2005 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.

§ 3

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

§ 4

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich ( Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

§ 5

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 360 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen (Programme Startfonds, Europäischer Investitionsfonds, Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen und ERP-Innovationsprogramm).

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 6

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 7

Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben werden.

§ 8

Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007 weiter.

§ 9

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

2 355 647 000 Euro aufzunehmen.

Begründung

Zu § 1

Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses. Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden: 1000 €

Zinsen, Tilgungen und sonstige Rückflüsse, Erträge und Rückflüsse

aus Beteiligungen2 661 103
Einnahmen aus Krediten2 355 647
5 016 750

Als Ausgaben sind veranschlagt worden:

für Investitionen4 050 000
für Zuweisungen und Zuschüsse6 200
für Zinskosten959 000
für sächliche Ausgaben1 550
5 016 750

Zu § 2

Absatz 1:

Die Vorschrift enthält die erforderliche Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von Ausgaben.

Absatz 2:

Die Vorschrift bestimmt, dass der Kreditrahmen um Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2006 fällig werdender Kredite erhöht wird.

Absatz 3:

Die Vorschrift enthält die Ermächtigung für den Abschluss von Zins-Swap-Geschäften, die ergänzend zu bestehenden Kreditverträgen abgeschlossen werden können. Die wirtschaftliche Wirkung von Zins-Swap-Geschäften besteht in der Begrenzung von Zinsrisiken, der Optimierung von Zinszahlungsströmen und der Senkung von Zinsausgaben.

Absatz 4:

Die Vorschrift stellt sicher, dass bis zum Inkrafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2006 zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge aus den in den beiden vorangegangenen Jahren erteilten Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten finanziert werden können.

Zu § 3

Die Vorschrift dient der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (vgl. § 10 ERP-Verwaltungsgesetz, § 18 Abs. 2 Nr. 2 BHO). Sie ist insbesondere erforderlich zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung, damit die ständige Zahlungsbereitschaft unabhängig von den Terminen der Zins- und Tilgungseingänge gewahrt werden kann. Der hierfür vorgesehene Rahmen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zu § 4

Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977. Nach diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige Abstimmung mit dem Parlament über die Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei Kleinbeträgen nicht erforderlich. Hierfür ist - wie in den Vorjahren - eine Grenze von 5 Mio. € festgelegt.

Zu § 5

In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen, und zwar aus den

ausgewiesen.

Zu § 6

Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt 6,2 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 9,26 Mio. € veranschlagt.

Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (nur Förderung der deutschen Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine Ausnahmeregelung.

Zu § 7

Durch die Vorschrift wird geregelt, dass Förderinstitute mit der Abwicklung von Aufgaben des ERP-Sondervermögens beauftragt werden können.

Zu § 8

Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Zu § 9

Inkrafttreten.

Anmerkung Gesetzesfolgenabschätzung

Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungsklausel

Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei den banküblichen Verfahren der Darlehensprüfung.

Die zinsgünstigen ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Veränderungen auf Einzelpreise können nicht quantifiziert werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 2006

Teil I:Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953
mit Anlage:Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Teil II:Finanzierungsübersicht
Teil III:Kreditfinanzierungsplan

Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004

Teil I
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 geändert worden ist

Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben):Exportfinanzierung
Kapitel 3 (Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 4 (Einnahmen):Einnahmen
Kap. 1
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 2006 1000 € Betrag für 2005 1000 € Ist-Ergebnis 2004 1000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten vergeben.
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 2 950 000 2 950 000 752 732
Verpflichtungsermächtigung 568 830 T€
davon fällig
Jahr 2007 bis zu 550 000 T€
Jahr 2008 bis zu 3 000 T€
Jahr 2009 bis zu 2 920 T€
Jahr 2010 bis zu 2 730 T€
Jahr 2011 bis zu 2 540 T€
Jahr 2012 bis zu 2 350 T€
Jahr 2013 bis zu 2 170 T€
Jahr 2014 bis zu 1 730 T€
Jahr 2015 bis zu 1 040 T€
Jahr 2016 bis zu 350 T€
Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 870 01
Mehrausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Tit. 231 01 geleistet werden.
862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung 900 000 900 000 1 622 750
Verpflichtungsermächtigung 300 000 T€
fällig im Jahr 2007 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen- schaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdischamerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland 2 600 2 600 2 358
Verpflichtungsermächtigung 4 160 T€
davon fällig:
Jahr 2007 bis zu 1 560 T€
Jahr 2008 bis zu 1 560 T€
Jahr 2009 bis zu 1 040 T€
Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungsfähig
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 3 600 3 600 2 215
Verpflichtungsermächtigung 5 100 T€ davon fällig:
Jahr 2007 bis zu 1 500 T€
Jahr 2008 bis zu 1 300 T€
Jahr 2009 bis zu 1 300 T€
Jahr 2010 bis zu 1 000 T€
Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungsfähig
Die Ausgaben sind übertragbar.
Gesamtausgaben3 856 2003 856 200

Abschluss

Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 2006 200
Ausgaben für Investitionen3 850 0003 850 000
Gesamtausgaben3 856 2003 856 200

Investitionsfinanzierung

Erläuterungen

Zu Tit. 862 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen

Im einzelnen sind vorgesehen für:

a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten750 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen1 300 Mio. €
c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds350 Mio. €
d) Innovationen550 Mio. €

Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden:

Zu Tit. 862 02

Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. € auf Stipendienprogramme, und zwar

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf das deutsch/-jüdischamerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird unter dem Namen "Bridge of Understanding - The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,160 Mio. € für die Jahre 2007 bis 2009 zur kontinuierlichen Fortsetzung der Stipendienprogramme Mc Cloy, ERP-USA und des Projektes Bridge of Unterstanding veranschlagt.

Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/Verwaltungskosten u.ä. geleistet werden.

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unterrichten.

Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. € ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2007 bis 2010, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Verwaltungskosten u.Ä. geleistet werden.

Kap. 2
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 2006 Betrag für 2005 Ist-Ergebnis 2004
1000 € 1000 € 1000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die in Titel 86601 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben.
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds) 150 000 150 000 52 370
Verpflichtungsermächtigung 52 500 T€ fällig im Jahr 2009
Gesamtausgaben 150 000 150 000
Abschluss
Ausgaben für Investitionen 150 000 150 000

Exportfinanzierung

Erläuterungen

Zu Tit. 866 01

Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.

Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten.

Kap. 3
Titel undZweckbestimmungBetragBetragIst-Ergebnis
Funktionfürfür2004
200620051000 €
1000 €1000 €
12345
Ausgaben
531 01-013Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen1 5001 500117
671 01-680Bearbeitungsgebühren5010029
575 01-928Verzinsung der Kredite959 0001 182 0001 044 285
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen50 00050 00050 813
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel
862 01 geleistet werden.
Gesamtausgaben1 010 5501 233 600
Abschluss
Sächliche Ausgaben1 5501 600
Zinskosten959 0001 182 000
Ausgaben für Investitionen 50 00050 000
Gesamtausgaben1 010 5501 233 600

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.

Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z.B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2004 250 Mio. €.

Kap. 4
Titel undZweckbestimmungBetragBetragIst-Ergebnis
Funktionfürfür2004
200620051000 €
1000 €1000 €
12345
Einnahmen
119 02-680Stundungs-, Verzugszinsen u. a5050026
119 99-680Vermischte Einnahmen5005001 768
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen100100-
162 01-691Zinsen aus Darlehen620 701791 100785 514
162 03-872Sonstige Zinsen100 00060 000327 131
182 01-691Tilgung von Darlehen1.937.4022 358 6154 607 766
231 01-699Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur2 350--
Leistungssteigerung mittelständischer privaten
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Ist-Einnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
Tit. 862 01 im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen2 355 6472 028 985- 1 060 931
Gesamteinnahmen5 016 7505 239 800
Abschluss
Verwaltungseinnahmen5501 000
Übrige Einnahmen5 016 2005 238 800
Gesamteinnahmen5 016 7505 239 800

Zu Tit. 119 99

Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01

Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:

a) Kreditanstalt für Wiederaufbau620 200 T€
b) Landesbank Berlin500 T€
c) Sonstige1 TE
620.701 T€

Margen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen verrechnet werden.

Zu Tit. 162 03

Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Inhalt
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau1.927.400 T€
b) Landesbank Berlin10 000 T€
c) Sonstige2 T€
1.937.402 T€

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms (neu)gewährten Zinszuschüsse in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern.

Abschluss

Kap.BezeichnungEinnahmenAusgabendavon entfallenauf
sächliche Aus-Zins-ZuweisungenInvestitionen
gabenkostenund
Zuschüsse
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1000 €
1Investitionsfinanzierung3 900 0003 900 000
2Exportfinanzierung150 000150 000
3Sonstige Ausgaben966 7501 550959 0006 200
4Einnahmen5 016 750
5 016 7505 016 7501 550959 0006 2004 050 000

Anlage
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung(stichwortartig) Ausgaben- soll 2006 a) Bis einschl. 31.12.2004 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2005 davon fällig
b) VE 2005
c) VE 2006
2006 2007 2008 2009 ff
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
Kap. 1
862 01 Mittelständische Unternehmen 2 950,0 a) 210,000 110,000 50,000 50,000 -
b) 554,790 550,000 0,760 0,740 3,290
c) 568,830 - 550,000 3,000 15,830
862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung 900,0 a) 217,000 217,000 - - -
b) 300,000 300,000 - - -
c) 300,000 - 300,000 - -
681 02 Gewährung von Stipendien und 2,6 a) 0,520 0,520 - - -
Förderung Informationsreisen b) 2,080 0,520 1,040 0,520 -
c) 4,160 - 1,560 1,560 1,040
681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 3,6 a) 3,600 1,300 1,300 1,000 -
b) 5,100 1,500 1,300 1,300 1,000
Kap. 2 c) 5,100 - 1,500 1,300 2,300
866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in 150,0 a) 69,000 - 69,000 - -
Entwicklungsländer b) 52,500 - - 52,500 -
c) 52,500 - - - 52,500
Summe a) 500,120 328,820 120,300 51,000 -
b) 914,470 852,020 3,100 55,060 4,290
c) 930,590 - 853,060 5,860 71,670

Teil II
Finanzierungsübersicht

Teil I
ERP-Sondervermögen
Betrag für
20062005
1 000
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1.Ausgaben5 016 7505 239 800
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages)
2.Einnahmen2.661 1033 210 815
3.(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus2 355 6472 028 985
kassenmäßigen Überschüssen)
Finanzierungssaldo
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
4.Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt3 064 6815 163 285
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt709 0343 134 300
Saldo2 355 6472 028 985
5.Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen------
6.Finanzierungssaldo2 355 6472 028 985

Teil III
Kreditfinanzierungsplan

Teil I
ERP-Sondervermögen
Betrag für
20062005
1 000 €
1.Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig3 000 0004 163 300
1.2 kurzfristig64 681999 985
Summe 1.3 064 6815 163 285
2.Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden709 0343 134 300
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden-
Summe 2.709 0343 134 300
3.Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte2 355 6472 028 985
Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt)

Anlage
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:

StandStand
am 31.12.2004am 31.12.2003
ABankguthaben8 812 358 0147 631 783 392
B.Darlehensforderungen20 568 735 07322 752 995 159
C.Sonstige Forderungen
1.Zinsund Provisionsforderungen75 779 90858 975 951
2.Tilgungsforderungen97 218 765160 994 008
3.Regressforderungen1 786 714
4.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV653 868 419606 500 713
D.Beteiligungen
1.Kreditanstalt für Wiederaufbau1 088 053 9081 088 053 908
2.Gesonderte Kapitalrücklage636 638 865614 280 731
31 932 652 95232 915 370 576

2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2004

Darlehen3 631 950 €
Zinsen-
Gewährleistungen-
3 631 950 €
Passiva:
StandStand
am 31.12.2004am 31.12.2003
A. Verbindlichkeiten
18 200 359 64419 261 290 297
B. Rückstellungen1 020 000 000985 000 000
-BTU-Programm160 000 000
-EKH-Programm240 000 000
-ERP-Rücklage350 000 000
-ERP-Innovationsprogramm70 000 000
-ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen200 000 000
C. Vermögen12 712 293 30812 669 080 279
31 932 652 95232 915 370 576
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 250 000 000 €331 800 000 €