A. Zielsetzung
- Förderung der deutschen Wirtschaft
B. Lösung
- Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 5,0 Milliarden € für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 47 Prozent durch Kreditaufnahme finanziert.
C. Alternativen
- Keine
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
- 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
vgl. Abschnitt B
- 2. Vollzugsaufwand
Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten (im wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und Hausbanken durchgeführt. Die Kosten der Verwaltung des ERP-Sondervermögens trägt der Bund. Die Verwaltung obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
E. Sonstige Kosten
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Freie Berufe erhalten im Rahmen des Fördervolumens zinsgünstige Darlehen. Bei den geförderten Unternehmen entstehen hierfür im Zuge der Darlehensausreichung keine zusätzlichen Kosten, sie werden im Gegenteil durch die zinsgünstigen Darlehen von Kosten entlastet. Die mit der Gewährung der Darlehen verbundenen Kosten der Förderinstitute und der Hausbanken werden durch die vom ERP-Sondervermögen getragene Bankenmarge gedeckt.
- Mögliche Veränderungen von Einzelpreisen können nicht quantifiziert werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 30. Dezember 2005
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)
mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 88 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 - wird in Einnahmen und Ausgaben auf 5 016 750 000 Euro festgestellt.
§ 2
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2006 Kredite bis zur Höhe von
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2006 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen.
(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2004 und 2005 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.
§ 3
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 4
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich ( Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 5
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 360 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen (Programme Startfonds, Europäischer Investitionsfonds, Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen und ERP-Innovationsprogramm).
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 6
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 7
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben werden.
§ 8
Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007 weiter.
§ 9
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
2 355 647 000 Euro aufzunehmen.Begründung
Zu § 1
Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses. Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden: 1000 €
Zinsen, Tilgungen und sonstige Rückflüsse, Erträge und Rückflüsse
aus Beteiligungen | 2 661 103 |
Einnahmen aus Krediten | 2 355 647 |
5 016 750 |
Als Ausgaben sind veranschlagt worden:
für Investitionen | 4 050 000 |
für Zuweisungen und Zuschüsse | 6 200 |
für Zinskosten | 959 000 |
für sächliche Ausgaben | 1 550 |
5 016 750 |
Zu § 2
Absatz 1:
Die Vorschrift enthält die erforderliche Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von Ausgaben.
Absatz 2:
Die Vorschrift bestimmt, dass der Kreditrahmen um Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2006 fällig werdender Kredite erhöht wird.
Absatz 3:
Die Vorschrift enthält die Ermächtigung für den Abschluss von Zins-Swap-Geschäften, die ergänzend zu bestehenden Kreditverträgen abgeschlossen werden können. Die wirtschaftliche Wirkung von Zins-Swap-Geschäften besteht in der Begrenzung von Zinsrisiken, der Optimierung von Zinszahlungsströmen und der Senkung von Zinsausgaben.
Absatz 4:
Die Vorschrift stellt sicher, dass bis zum Inkrafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2006 zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge aus den in den beiden vorangegangenen Jahren erteilten Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten finanziert werden können.
Zu § 3
Die Vorschrift dient der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (vgl. § 10 ERP-Verwaltungsgesetz, § 18 Abs. 2 Nr. 2 BHO). Sie ist insbesondere erforderlich zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung, damit die ständige Zahlungsbereitschaft unabhängig von den Terminen der Zins- und Tilgungseingänge gewahrt werden kann. Der hierfür vorgesehene Rahmen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Zu § 4
Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977. Nach diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige Abstimmung mit dem Parlament über die Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei Kleinbeträgen nicht erforderlich. Hierfür ist - wie in den Vorjahren - eine Grenze von 5 Mio. € festgelegt.
Zu § 5
In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen, und zwar aus den
- - ausgelaufenen Bürgschafts- und Garantieprogrammen,
- - Garantieverpflichtungen zur teilweisen Absicherung von Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU), sowie
- - Startfonds, Europäischer Investitinsfonds, ERP-Innovationsprogramm
ausgewiesen.
Zu § 6
Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt 6,2 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 9,26 Mio. € veranschlagt.
Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (nur Förderung der deutschen Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine Ausnahmeregelung.
Zu § 7
Durch die Vorschrift wird geregelt, dass Förderinstitute mit der Abwicklung von Aufgaben des ERP-Sondervermögens beauftragt werden können.
Zu § 8
Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Zu § 9
Inkrafttreten.
Anmerkung Gesetzesfolgenabschätzung
Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungsklausel
Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei den banküblichen Verfahren der Darlehensprüfung.
Die zinsgünstigen ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Veränderungen auf Einzelpreise können nicht quantifiziert werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 2006
Teil I: | Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 |
mit Anlage: | Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen |
Teil II: | Finanzierungsübersicht |
Teil III: | Kreditfinanzierungsplan |
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004
Teil I
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 geändert worden ist
Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
Kapitel 2 (Ausgaben): | Exportfinanzierung |
Kapitel 3 (Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
Kapitel 4 (Einnahmen): | Einnahmen |
Kap. 1 | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2006 1000 € | Betrag für 2005 1000 € | Ist-Ergebnis 2004 1000 € |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten vergeben. | ||||
862 01-691 | Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 2 950 000 | 2 950 000 | 752 732 |
Verpflichtungsermächtigung 568 830 T€ | ||||
davon fällig | ||||
Jahr 2007 bis zu 550 000 T€ | ||||
Jahr 2008 bis zu 3 000 T€ | ||||
Jahr 2009 bis zu 2 920 T€ | ||||
Jahr 2010 bis zu 2 730 T€ | ||||
Jahr 2011 bis zu 2 540 T€ | ||||
Jahr 2012 bis zu 2 350 T€ | ||||
Jahr 2013 bis zu 2 170 T€ | ||||
Jahr 2014 bis zu 1 730 T€ | ||||
Jahr 2015 bis zu 1 040 T€ | ||||
Jahr 2016 bis zu 350 T€ | ||||
Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 870 01 | ||||
Mehrausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Tit. 231 01 geleistet werden. | ||||
862 02-330 | Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung | 900 000 | 900 000 | 1 622 750 |
Verpflichtungsermächtigung 300 000 T€ | ||||
fällig im Jahr 2007 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. | ||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen- schaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdischamerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2 600 | 2 600 | 2 358 |
Verpflichtungsermächtigung 4 160 T€ | ||||
davon fällig: | ||||
Jahr 2007 bis zu 1 560 T€ | ||||
Jahr 2008 bis zu 1 560 T€ | ||||
Jahr 2009 bis zu 1 040 T€ | ||||
Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungsfähig | ||||
Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3 600 | 3 600 | 2 215 |
Verpflichtungsermächtigung 5 100 T€ davon fällig: | ||||
Jahr 2007 bis zu 1 500 T€ | ||||
Jahr 2008 bis zu 1 300 T€ | ||||
Jahr 2009 bis zu 1 300 T€ | ||||
Jahr 2010 bis zu 1 000 T€ | ||||
Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungsfähig | ||||
Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||
Gesamtausgaben | 3 856 200 | 3 856 200 |
Abschluss
Abschluss | ||
---|---|---|
Zuweisungen und Zuschüsse | 6 200 | 6 200 |
Ausgaben für Investitionen | 3 850 000 | 3 850 000 |
Gesamtausgaben | 3 856 200 | 3 856 200 |
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
Zu Tit. 862 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen
Im einzelnen sind vorgesehen für:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 750 Mio. € |
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen | 1 300 Mio. € |
c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds | 350 Mio. € |
d) Innovationen | 550 Mio. € |
Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden:
- a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
- b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Auch Angehörige Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie - abgesehen von der persönlichen Haftung - vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Insolvenzfall unbeschränkt haften.
Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund die eintretenden Ausfälle übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Darlehensnehmer eine angemessene Gebühr.
Darüber hinaus können im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Wachstum Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden, die der
Festigung und Erweiterung des Unternehmens mit einem Unternehmensalter von 2 bis zu 5 Jahren dienen. Diese Nachrangdarlehen haben ebenfalls eigenkapitalähnlichen Charakter. Für das bestehende Ausfallrisiko zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer unternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie.
- c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. Der Ansatz dient auch der anteiligen Finanzierung des ERP/EIF-Dachfonds sowie des ERP-Startfonds.
- d) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. In dem neu gestalteten ERP-Innovationsprogramm kann das Darlehen in einer kombinierten Form von Fremdkapitaltranche und Nachrangtranche in Anspruch genommen werden, auf Wunsch auch nur in Form der Fremdkapitaltranche. Abhängig von der Unternehmensgröße kann die Nachrangtranche bis zu 60 Prozent des Kredites ausmachen. Für die Nachrangtranche wird das Kreditinstitut zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u.ä. geleistet werden.
Zu Tit. 862 02
Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:
- a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
- b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
- c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
- d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.
- e) umweltfreundliche Produktionsanlagen.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. € auf Stipendienprogramme, und zwar
- - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
- - 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- - 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf das deutsch/-jüdischamerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird unter dem Namen "Bridge of Understanding - The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,160 Mio. € für die Jahre 2007 bis 2009 zur kontinuierlichen Fortsetzung der Stipendienprogramme Mc Cloy, ERP-USA und des Projektes Bridge of Unterstanding veranschlagt.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/Verwaltungskosten u.ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unterrichten.
Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. € ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2007 bis 2010, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Verwaltungskosten u.Ä. geleistet werden.
Kap. 2 | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2006 | Betrag für 2005 | Ist-Ergebnis 2004 |
1000 € | 1000 € | 1000 € | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
Die in Titel 86601 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. | ||||
866 01-023 | Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds) | 150 000 | 150 000 | 52 370 |
Verpflichtungsermächtigung 52 500 T€ fällig im Jahr 2009 | ||||
Gesamtausgaben | 150 000 | 150 000 | ||
Abschluss | ||||
Ausgaben für Investitionen | 150 000 | 150 000 |
Exportfinanzierung
Erläuterungen
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.
Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten.
Kap. 3 | ||||
---|---|---|---|---|
Titel und | Zweckbestimmung | Betrag | Betrag | Ist-Ergebnis |
Funktion | für | für | 2004 | |
2006 | 2005 | 1000 € | ||
1000 € | 1000 € | |||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
531 01-013 | Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen | 1 500 | 1 500 | 117 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 100 | 29 |
575 01-928 | Verzinsung der Kredite | 959 000 | 1 182 000 | 1 044 285 |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 50 000 | 50 000 | 50 813 |
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel | ||||
862 01 geleistet werden. | ||||
Gesamtausgaben | 1 010 550 | 1 233 600 | ||
Abschluss | ||||
Sächliche Ausgaben | 1 550 | 1 600 | ||
Zinskosten | 959 000 | 1 182 000 | ||
Ausgaben für Investitionen | 50 000 | 50 000 | ||
Gesamtausgaben | 1 010 550 | 1 233 600 |
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.
Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z.B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2004 250 Mio. €.
Kap. 4 | ||||
---|---|---|---|---|
Titel und | Zweckbestimmung | Betrag | Betrag | Ist-Ergebnis |
Funktion | für | für | 2004 | |
2006 | 2005 | 1000 € | ||
1000 € | 1000 € | |||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Einnahmen | ||||
119 02-680 | Stundungs-, Verzugszinsen u. a | 50 | 500 | 26 |
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 500 | 500 | 1 768 |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 100 | 100 | - |
162 01-691 | Zinsen aus Darlehen | 620 701 | 791 100 | 785 514 |
162 03-872 | Sonstige Zinsen | 100 000 | 60 000 | 327 131 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 1.937.402 | 2 358 615 | 4 607 766 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur | 2 350 | - | - |
Leistungssteigerung mittelständischer privaten | ||||
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | ||||
Ist-Einnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei | ||||
Tit. 862 01 im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms | ||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen | 2 355 647 | 2 028 985 | - 1 060 931 |
Gesamteinnahmen | 5 016 750 | 5 239 800 | ||
Abschluss | ||||
Verwaltungseinnahmen | 550 | 1 000 | ||
Übrige Einnahmen | 5 016 200 | 5 238 800 | ||
Gesamteinnahmen | 5 016 750 | 5 239 800 |
Zu Tit. 119 99
Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau | 620 200 T€ |
b) Landesbank Berlin | 500 T€ |
c) Sonstige | 1 TE |
620.701 T€ |
Margen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen verrechnet werden.
Zu Tit. 162 03
Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Inhalt | |
---|---|
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.927.400 T€ |
b) Landesbank Berlin | 10 000 T€ |
c) Sonstige | 2 T€ |
1.937.402 T€ |
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms (neu)gewährten Zinszuschüsse in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern.
Abschluss
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen | auf | ||
sächliche Aus- | Zins- | Zuweisungen | Investitionen | ||||
gaben | kosten | und | |||||
Zuschüsse | |||||||
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1000 € | ||
1 | Investitionsfinanzierung | 3 900 000 | 3 900 000 | ||||
2 | Exportfinanzierung | 150 000 | 150 000 | ||||
3 | Sonstige Ausgaben | 966 750 | 1 550 | 959 000 | 6 200 | ||
4 | Einnahmen | 5 016 750 | |||||
5 016 750 | 5 016 750 | 1 550 | 959 000 | 6 200 | 4 050 000 |
Anlage
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung(stichwortartig) | Ausgaben- soll 2006 | a) Bis einschl. 31.12.2004 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2005 | davon fällig | |||
b) VE 2005 | ||||||
c) VE 2006 | ||||||
2006 | 2007 | 2008 | 2009 ff | |||
in Mio. € | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Kap. 1 | ||||||
862 01 Mittelständische Unternehmen | 2 950,0 | a) 210,000 | 110,000 | 50,000 | 50,000 | - |
b) 554,790 | 550,000 | 0,760 | 0,740 | 3,290 | ||
c) 568,830 | - | 550,000 | 3,000 | 15,830 | ||
862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung | 900,0 | a) 217,000 | 217,000 | - | - | - |
b) 300,000 | 300,000 | - | - | - | ||
c) 300,000 | - | 300,000 | - | - | ||
681 02 Gewährung von Stipendien und | 2,6 | a) 0,520 | 0,520 | - | - | - |
Förderung Informationsreisen | b) 2,080 | 0,520 | 1,040 | 0,520 | - | |
c) 4,160 | - | 1,560 | 1,560 | 1,040 | ||
681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 3,600 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | ||
Kap. 2 | c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 2,300 | |
866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in | 150,0 | a) 69,000 | - | 69,000 | - | - |
Entwicklungsländer | b) 52,500 | - | - | 52,500 | - | |
c) 52,500 | - | - | - | 52,500 | ||
Summe | a) 500,120 | 328,820 | 120,300 | 51,000 | - | |
b) 914,470 | 852,020 | 3,100 | 55,060 | 4,290 | ||
c) 930,590 | - | 853,060 | 5,860 | 71,670 |
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I | ||||
ERP-Sondervermögen | ||||
Betrag für | ||||
2006 | 2005 | |||
1 000 | ||||
€ | ||||
Ermittlung des Finanzierungssaldos | ||||
1. | Ausgaben | 5 016 750 | 5 239 800 | |
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen | ||||
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen | ||||
Fehlbetrages) | ||||
2. | Einnahmen | 2.661 103 | 3 210 815 | |
3. | (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus | 2 355 647 | 2 028 985 | |
kassenmäßigen Überschüssen) | ||||
Finanzierungssaldo | ||||
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos | ||||
4. | Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt | |||
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | 3 064 681 | 5 163 285 | ||
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt | 709 034 | 3 134 300 | ||
Saldo | 2 355 647 | 2 028 985 | ||
5. | Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen | --- | --- | |
6. | Finanzierungssaldo | 2 355 647 | 2 028 985 |
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I | ||||
ERP-Sondervermögen | ||||
Betrag für | ||||
2006 | 2005 | |||
1 000 € | ||||
1. | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | |||
1.1 langfristig | 3 000 000 | 4 163 300 | ||
1.2 kurzfristig | 64 681 | 999 985 | ||
Summe 1. | 3 064 681 | 5 163 285 | ||
2. | Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt | |||
(einschl. Umschuldung) | ||||
2.1 Tilgung langfristiger Schulden | 709 034 | 3 134 300 | ||
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden | - | |||
Summe 2. | 709 034 | 3 134 300 | ||
3. | Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte | 2 355 647 | 2 028 985 | |
Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) |
Anlage
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand | Stand | |||
am 31.12.2004 | am 31.12.2003 | |||
€ | € | |||
A | Bankguthaben | 8 812 358 014 | 7 631 783 392 | |
B. | Darlehensforderungen | 20 568 735 073 | 22 752 995 159 | |
C. | Sonstige Forderungen | |||
1. | Zinsund Provisionsforderungen | 75 779 908 | 58 975 951 | |
2. | Tilgungsforderungen | 97 218 765 | 160 994 008 | |
3. | Regressforderungen | 1 786 714 | ||
4. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV | 653 868 419 | 606 500 713 | |
D. | Beteiligungen | |||
1. | Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1 088 053 908 | 1 088 053 908 | |
2. | Gesonderte Kapitalrücklage | 636 638 865 | 614 280 731 | |
31 932 652 952 | 32 915 370 576 |
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2004
Darlehen | 3 631 950 € | |
Zinsen | - | |
Gewährleistungen | - | |
3 631 950 € | ||
Passiva: | ||
Stand | Stand | |
am 31.12.2004 | am 31.12.2003 | |
€ | € | |
A. Verbindlichkeiten | ||
18 200 359 644 | 19 261 290 297 | |
B. Rückstellungen | 1 020 000 000 | 985 000 000 |
- | BTU-Programm | 160 000 000 |
- | EKH-Programm | 240 000 000 |
- | ERP-Rücklage | 350 000 000 |
- | ERP-Innovationsprogramm | 70 000 000 |
- | ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen | 200 000 000 |
C. Vermögen | 12 712 293 308 | 12 669 080 279 |
31 932 652 952 | 32 915 370 576 | |
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 250 000 000 € | 331 800 000 € |