Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 194. Sitzung am 5. Dezember 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/11241 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung - Drucksache 016/10806 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.