Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2004 Kapitel 2302 Titel 896 02 (Europäischer Entwicklungsfonds);
Antrag auf Erteilung der Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2004

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 25. November 2004
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt, bei Kap. 2302 Tit. 896 02

Die zusätzlichen Ausgaben sollen der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen dienen.

Die Rechtsverpflichtungen ergeben sich aus den Partnerschaftsabkommen von Lomé und Cotonou, den entsprechenden Finanzprotokollen sowie dem Beschluss des Rates der EU über den Fälligkeitsplan 2004 für den Beitragsabruf zu dem Europäischen Entwicklungsfonds.

Die Mehrausgaben sind unvorhergesehen, weil die Höhe der Abrufe bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2004 nicht abzusehen war, und auf Grund der Fälligkeit zum 24. November 2004 auch unabweisbar.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller