Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 4. Dezember 2008
Die Bundeskanzlerin

An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates

Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 verabschiedeten Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.

Dr. Angela Merkel

An den
Präsidenten des Bundesrates

Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 4. Dezember 2008 zugeleitet.

Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 860/08(B) HTML PDF .