Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zur Lage in Georgien

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 320124 - vom 19. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union weiterhin dazu verpflichtet, ihre Beziehungen zu Georgien auszubauen und zu vertiefen und das Land bei seinen Bemühungen, die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen vorzunehmen sowie Maßnahmen zur Schaffung stabiler und effizienter demokratischer Institutionen und zur Bekämpfung der Korruption zu ergreifen, zu unterstützen, sodass ein friedliches und wohlhabendes Georgien entsteht, das zur Stabilität in der Region und in ganz Europa beitragen kann,

B. in Anerkennung der politischen, demokratischen und wirtschaftlichen Fortschritte, die der gegenwärtige Präsident und die Regierung Georgiens erzielt haben,

C. in der Erwägung, dass die Oppositionskräfte am 2. November 2007 die zahlenmäßig größte Kundgebung seit der Rosenrevolution 2003 mobilisiert haben,

D. in der Erwägung, dass es nach sechs Tage anhaltenden Demonstrationen, die von der Opposition organisiert worden waren, zum Einsatz von Gewalt kam, als polizeiliche Sicherheitskräfte unverhältnismäßig brutal vorgingen, um die Demonstrationen aufzulösen, und Wasserwerfer, Gummigeschosse und Tränengas einsetzten, wobei bis zu fünfhundert Demonstranten verletzt wurden, darunter der georgische Bürgerbeauftragte Sozar Subari,

E. in der Erwägung, dass Präsident Mikhail Saakaschwili am 7. November 2007 einen fünfzehntägigen Ausnahmezustand in Tiflis verhängt hat, der am 16. November aufgehoben wurde und nach Aussagen von Regierungsbeamten notwendig gewesen sei, um umgehend Recht und Ordnung wiederherzustellen,

F. in der Erwägung, dass Ministerpräsident Zurab Nogaideli nach der Verhängung des Ausnahmezustands durch Präsident Saakaschwili erklärt hat, in dem Land habe ein Putschversuch stattgefunden und die genannten Maßnahmen seien nur eine Reaktion darauf; in der Erwägung, dass Präsident Saakaschwili in einer Rede für das Fernsehen den russischen Föderalen Sicherheitsdienst für die Ereignisse in Tiflis verantwortlich machte und angab, er sei vorab darüber unterrichtet gewesen, dass eine Verschwörung zum Sturz der georgischen Regierung noch vor Ende des Jahres in Gang sei, jedoch keine Beweise dafür vorgelegt hat,

G. in der Erwägung, dass zwei oppositionelle Fernsehsender, Imedi und Caucasia, am Abend des 7. November 2007 gezwungen wurden, ihren Sendebetrieb einzustellen; in der Erwägung, dass die Gebäude des Fernseh- und Radiosenders Imedi ohne vorherige Ankündigung von bewaffneten und maskierten Sicherheitskräften gestürmt wurden, bevor der Ausnahmezustand verhängt wurde, und dass dabei ein Teil der technischen Ausrüstung des Senders zerstört wurde; in der Erwägung, dass ein Gericht in Tiflis die Sendelizenz von Imedi vorübergehend aufgehoben und sein Vermögen eingefroren hat, mit der Begründung, die Berichterstattung über die Ereignisse des 7. November 2007 komme einer Aufwiegelung zum Sturz der Regierung gleich; in der Erwägung, dass die Verfügung des Gerichts dem Direktor von Imedi erst eine Woche später zugestellt wurde; in der Erwägung, dass die Nationale Kommission für Kommunikation Georgiens die Sendelizenz für Imedi TV für drei Monate ausgesetzt hat, da der Sender gegen das Rundfunkgesetz verstoßen habe,

H. in der Erwägung, dass Präsident Saakaschwili in einer versöhnlichen Geste am 8. November 2007 vorgeschlagen hat, am 5. Januar 2008 vorgezogene Präsidentschaftswahlen und gleichzeitig eine Volksabstimmung über den Termin der nächsten Parlamentswahlen abzuhalten,

I. in der Erwägung, dass Russland seinen Militärstützpunkt in Batumi in der Autonomen Republik Adscharien am 13. November 2007, d. h. ein Jahr früher als geplant, an Georgien übergeben hat, nachdem der Abzug der russischen Truppen aus dem anderen Stützpunkt in Georgien, Achalkalaki, im Juni 2007 abgeschlossen worden war,

J. in der Erwägung, dass die georgische Wirtschaft nach wie vor erheblich unter dem russischen Embargo für georgischen Wein und georgische Agrarerzeugnisse leidet, das zunehmend politisch motiviert scheint,

K. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Reformen in Georgien den Lebensstandard der breiten Bevölkerung anheben sollten,

L. in der Erwägung, dass die Lage sowohl in Abchasien als auch in Südossetien die Spannungen in der Region weiter schürt; in der Erwägung, dass die russischen Truppen nicht länger als neutrale und unparteiische Kräfte zur Bewahrung des Friedens auftreten; in der Erwägung, dass die Entscheidung der russischen Staatsorgane, den Bewohnern dieser Teile des georgischen Staatsgebiets russische Pässe auszustellen, dazu beiträgt, die Lage weiter zu destabilisieren,