Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur stärkeren Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland

Freistaat Sachsen Dresden, den 11. Dezember 2008
Der Ministerpräsident

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten.


Mit freundlichen Grüßen
Stanislaw Tillich

Entschließung des Bundesrates zur stärkeren Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland

Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung beim Erreichen des im Rahmen der Lissabon-Strategie der EU vereinbarten Ziels, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2010 auf 3% des BIP zu erhöhen.

Zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland und dem Erhalt seiner Wettbewerbsfähigkeit sind allerdings weitere Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft notwendig. In Betracht kommen dazu ein Ausbau der Zuschussförderung ebenso wie eine zusätzliche steuerliche Förderung.

Im internationalen Vergleich betrachtet werden in Deutschland Forschung und Entwicklung vor allem durch direkte Fördermaßnahmen gefördert, während in anderen Ländern die Förderung der Unternehmen vermehrt über steuerliche Anreize, z.B. über Steuergutschriften, erfolgt.

Steuerliche Anreize bieten den Unternehmen zahlreiche Vorteile wie eine größere Breitenwirkung, bessere Planbarkeit durch einen Rechtsanspruch und einen geringeren bürokratischen Aufwand. Gerade kleine und mittlere Unternehmen könnten hiervon profitieren und mehr im Bereich Forschung und Entwicklung investieren. Eine verstärkte Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten kleinerer und mittlerer Unternehmen ist angesichts der stark rückläufigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten (BT-Drucksache 016/8600) geboten.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine, die bewährte Zuschussförderung ergänzende, steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Wirtschaft unter Einhaltung der Konsolidierungsziele der Haushalte zu prüfen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Regionen mit strukturellen Defiziten in diesem Bereich sollten dabei im Vordergrund stehen.