Beschluss des Bundesrates
Neunzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Neunzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 19. BtMÄndV)

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat stellt unter Hinweis auf seine in der 763. Sitzung am 11. Mai 2001 gefasste Entschließung zur Fünfzehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung erneut fest, dass die Vorschriften über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohnerinnen und Bewohner von Hospizen und die Regelungen zur Aufbewahrung und zum Verbleib der Betäubungsmittel in Hospizen stärker an die Erfordernisse der Praxis anzupassen sind. Der Bundesrat verkennt nicht, dass sich in diesem Zusammenhang komplexe arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtliche Fragen stellen. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Betäubungsmittelrechts, spätestens jedoch Ende 2005, eine umfassende Lösung dieser Problematik unter Einbeziehung der notwendigen Folgeänderungen herbeizuführen. Die Länder sind bereit, ihre Erfahrungen bei der Durchführung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Apothekenrechts einzubringen und an der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, die eine moderne, kostengünstige Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen Arzneimitteln ermöglicht, den individuellen Patientenbedarf ausreichend berücksichtigt und die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet.