Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008) 804 endg.; Ratsdok. 16830/08

856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009

A.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Begriff "Barrierefreiheit" ist für Internetanwendungen weltweit noch nicht abschließend definiert. In der Bundesrepublik sind unterschiedliche Vorgaben entwickelt worden. Einige Länder wenden die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV) des Bundes an.

Vor diesem Hintergrund wird der für die EU vorgesehene Ansatz der Barrierefreiheit über die Web Content Accessibility Guidelines unterstützt. Auch diese Richtlinien müssen aber weiterentwickelt werden. So wird darin beispielsweise gefordert, zu jedem nichttextlichen Inhalt alternativ eine Text-Variante zur Verfügung zu stellen. Dies ist gegenwärtig z.B. für eine interaktive Landkarte nicht möglich. Hier müssen auch andere Alternativen zur Vermittlung der Information (z.B. Suche nach Geoinformation über Ortsnamen) Berücksichtigung finden.

B.