Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004
überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 -
Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 30. November 2004
beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1710 Tit. 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 15.000 T zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller