Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2004) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2004

Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung Bonn, den 1. Dezember 2004
Die Bundesministerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten

Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht der Bundesregierung über die Gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (Rentenversicherungsbericht 2004).

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts sind:

Der Beitragssatz kann im Jahr 2005 bei 19,5 % stabil gehalten werden, da bei diesem Beitragssatz zum Jahresende 2005 eine Nachhaltigkeitsrücklage von 3,2 Mrd. Euro entsprechend 0,2 Monatsausgaben vorausgeschätzt wird. Der gesetzliche Mindestwert wird damit eingehalten.

Unter Berücksichtigung der geltenden Verstetigungsregelung, die ein Absenken des Beitragssatzes erst bei einer Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben zu lässt, bleibt der Beitragssatz in den Jahren 2006 bis 2008 konstant bei 19,5 % und die Nachhaltigkeitsrücklage wird von 0,20 Monatsausgaben Ende 2005 auf 0,46 Monatsausgaben Ende 2008 steigen.

Der Bericht wurde auch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt