Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Notrufverbindungen
(NotrufV)

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für die Notrufverpflichtung bei IP-Sprachtelefonie die Einführung einer Übergangsfrist von 24 Monaten zu prüfen und sie gegebenenfalls in die Verordnung zu integrieren.

Die Möglichkeit zur internetbasierten IP-Sprachtelefonie, auch Voice over IP genannt hat sich in den letzten Jahren zu einer ernstzunehmenden Alternative zu bisherigen Telekommunikationslösungen entwickelt. Dennoch sind im Rahmen der technologischen Weiterentwicklung noch nicht alle Fragen gelöst. Da IP-Sprachtelefonie standortunabhängig, also nomadisch genutzt werden kann, stellt die in § 4 Absatz 1 Satz 3 sowie Absatz 3 Nummer 2 NotrufV geforderte Standortbestimmung gemäß dem Standort des Endgerätes ein bislang technisch noch nicht zufriedenstellend gelöstes Problem dar. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten zu prüfen, ob für die Entwicklung einer entsprechenden Lösung den Verpflichteten eine Übergangszeit gewährt werden kann, die auch dazu beitragen könnte, die Entwicklung dieser Technologie nicht durch eine zu stringente Rahmensetzung zu gefährden.