Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/11391 - zu dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung: Drucksache. 948/08 (PDF)


Deutscher Bundestag Drucksache 016/11391
16. Wahlperiode 17.12.2008

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt


- Drucksachen 016/9588, 016/10121, 016/10822, 016/11167, 016/11227 -
Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Thomas Oppermann
Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Geert Mackenroth

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 186. Sitzung am 12. November 2008 beschlossene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 17. Dezember 2008
Der Vermittlungsausschuss
Jens Böhrnsen
Vorsitzender Berichterstatter
Thomas Oppermann
Geert Mackenroth
Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 4a Abs. 1 Satz 2 BKAG) Nr. 5 (§ 20k Abs. 5 Satz 2 bis 4, Abs. 7 Satz 3, 6 BKAG)

Artikel 1 wird wie folgt geändert: