Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Streumunition

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313128 - vom 30. November 2004. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. Oktober 2004 angenommen. Entschließung des Europäischen Parlaments zu Streumunition

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Begriff "explosive Kampfmittelrückstände" sich auf nicht explodierte Munition (explosive Munition, die scharf gemacht, mit Zündvorrichtung versehen, geladen oder in anderer Weise zur Verwendung vorbereitet und in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt worden ist und die hätte explodieren sollen, aber nicht explodiert ist) und auf zurückgelassene explosive Munition bezieht, und unter Hinweis darauf, dass Anti-Personenminen Minen sind, die dazu bestimmt sind, durch die Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person zur Explosion gebracht zu werden, und die durch das Übereinkommen von Ottawa verboten werden,

B. unter Hinweis darauf, dass es notwendig ist, das internationale humanitäre Recht in Bezug auf Streumunition zu stärken und neue Protokolle, die die Verwendung von Streumunition und Anti-Fahrzeug-Minen einschränken, durch die Gruppe der Regierungsexperten (GGE) im Rahmen des Waffenübereinkommens zu schaffen,

C. unter Hinweis darauf, dass der Begriff Streumunition sich auf Waffensysteme bezieht, die aus der Luft abgeworfen oder vom Boden abgeschossen werden,

D. unter Hinweis darauf, dass Streumunition eine hohe Blindgängerquote hat, dass sie häufig nicht beim Aufprall explodiert und dass sie noch lange nach Beendigung eines Konflikts eine Gefahr für die Bevölkerung bleibt, wobei viele Arten von Streumunition und Anti- Fahrzeug-Minen mit empfindlichen Zündvorrichtungen ausgestattet sind, die auf einen geringeren physischen Kontakt reagieren als Anti-Personenminen,

E. unter Hinweis darauf, dass Streumunition sehr unpräzise wirkt, häufig in hohen Stückzahlen eingesetzt wird und sich nach der Ausbreitung auf ein großes Gebiet verteilt, was große Mengen explosiver Kampfmittelrückstände verursacht,

F. unter besorgtem Hinweis auf die erheblichen humanitären Folgen nicht explodierter Munitionsteile, einschließlich Anti-Fahrzeug-Minen, für empfindliche Bevölkerungsgruppen und Personen, die zur humanitären Hilfe eingesetzt werden, und auf die hohe Rate an Todesfällen und Verletzungen, gerade bei Kindern, die sich durch die geringe Größe und die Farben dieser Waffen angezogen fühlen,

G. in der Erwägung, dass sämtliche Arten von Aufhebeschutzvorrichtungen Personen gefährden, die in der humanitären Minenräumung eingesetzt sind,

H. unter Hinweis darauf, dass nicht explodierte Streumunition sich schädlich auf die Entwicklung insgesamt auswirkt, weil die von nicht explodierter Munition ausgehende Gefahr die Benutzung von Straßen unmöglich macht und die Nutzung von Agrarflächen verhindert, was den Handel und die Verbindungen vor Ort beeinträchtigt, die Nahrungsmittelversorgungssicherheit verschlechtert und die Gewährung humanitärer Hilfe verhindern kann,

I. unter Hinweis darauf, dass zu den Staaten, die von Streumunition geschädigt wurden, einige der ärmsten der Welt gehören, wie Afghanistan, Kambodscha, Tschad, Eritrea, Äthiopien, Laos, Sudan und Vietnam, und dass Streumunition außerdem im Falklands/Malwinen- Konflikt eingesetzt wurde sowie in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Irak, Kuwait, Libanon, Russland (Tschetschenien), Saudi-Arabien sowie Serbien und Montenegro (einschließlich Kosovo),

J. unter Hinweis darauf, dass nach Schätzungen 78 Staaten noch rund 400 Millionen Anti- Personenminen und Anti-Fahrzeug-Minen lagern, dass 15 000 bis 20 000 Menschen pro Jahr Minen zum Opfer fallen und dass Streumunition nachweislich in über 15 EU- Mitgliedstaaten gelagert und in mindestens zehn EU-Mitgliedstaaten hergestellt wird,

K. im Bedauern über die großen Mengen an Streumunition, die die Koalitionsstreitkräfte in den Kriegen in Afghanistan und Irak eingesetzt haben,